Die ersten Schritte im Trauerfall

Wir stehen an Ihrer Seite.

Schockiert, traurig und oft auch mit der Situation überfordert – mit diesen Gefühlen kommen die betroffenen Angehörigen auf uns zu. Aber keine Angst: Damit wir Ihnen schnell helfen können, müssen Sie zunächst nur offiziell den Tod von einem Arzt feststellen und bescheinigen lassen.

Als Erstes:

Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben, verständigen Sie bitte den Hausarzt. Außerhalb der regulären Praxiszeiten kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117. Tritt der Tod im Krankenhaus oder in einem Senioren- oder Pflegeheim ein, wird der Arzt vom dortigen Personal gerufen, um den Totenschein auszustellen.

Im zweiten Schritt:

Anschließend kontaktieren Sie das Bestattungshaus Ihrer Wahl. In Rheinland-Pfalz haben Sie nach Eintritt des Todes bis zum Beginn der Überführung durch den Bestatter 36 Stunden Zeit. Sie können sich also in Ruhe sammeln und zusammen mit anderen Angehörigen von Ihrem Verstorbenen verabschieden.

Bei Bestattungen Frenger ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr ein Ansprechpartner unter der Telefonnummer 06361 1769 erreichbar. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie mit allen Fragen und Anliegen bestens bei uns aufgehoben. Schritt für Schritt begleiten wir Sie einfühlsam und mit all unserer Erfahrung bis zur Bestattung.

Worum wir Sie noch bitten: Ihre wichtigen Dokumente

Ohne Papiere geht es nicht – für eine Bestattung benötigen wir persönliche Unterlagen des Verstorbenen. Sollte nicht alles vorliegen oder auffindbar sein, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung. Bitte stellen Sie folgende Dokumente für uns zusammen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners
  • elektronische Gesundheitskarte der Krankenversicherung
  • letzte Rentenmitteilung
  • gegebenenfalls Schwerbeschädigtenausweis

falls vorhanden:

  • Versicherungspolicen von Lebens- und/oder Sterbegeldversicherung
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Graburkunde

Uns ist es wichtig, dass Sie wissen: Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Auf Wunsch kommen wir für das erste Gespräch und für weitergehende Beratungen gern zu Ihnen nach Hause.