
Ein Testament schreiben
Sie möchten die gesetzliche Erbfolge umgehen und sicherstellen, dass genau die Menschen und Institutionen Teile Ihres Nachlasses erhalten, die Ihnen zu Lebzeiten besonders am Herzen lagen? Dann sollten Sie ein Testament aufsetzen. Bitte bedenken Sie jedoch, dass die nächsten Angehörigen wie Ehepartner, Kinder und gegebenenfalls Eltern grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch haben.
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder verfassen Sie Ihr Testament vollständig handschriftlich. Dabei ist unbedingt auf gute Leserlichkeit zu achten und das Testament eigenhändig zu unterschreiben. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen sowie Ihren Geburtsort und Ihr Geburtsdatum an. Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, nennen Sie auch den Ort und das Datum der Erstellung. Bestenfalls lassen Sie sich kompetent von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten und Ihr Testament rechtlich bindend von einem Notar aufsetzen und beurkunden.
Bitte beachten Sie:
Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
Regelung des digitalen Nachlasses
Mittlerweile sind wohl die meisten von uns im Internet aktiv: Wir tätigen dort Einkäufe, schließen Versicherungen ab oder pflegen Kontakte über soziale Netzwerke. Aber was passiert nach meinem Ableben eigentlich mit den ganzen Konten und Daten? Regeln Sie besser rechtzeitig, optimalerweise über eine Vollmacht, wer sich um Ihr digitales Erbe kümmern und was mit Ihren diversen Konten passieren soll. Das kann eine Vertrauensperson oder auch ein professioneller Dienstleister sein. Am besten erstellen Sie dafür eine Liste mit den Konten, Benutzernamen und Kennworten, die im Sterbefall auffindbar ist.
